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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reservierungen

1. Vertragsschluss

Das Beherbergungsunternehmen wird um unverzügliches, sofortige Rücksendung der unterschriebenen
Durchschrift der Bestellung gebeten. (Wie in Ihrem E-Mail gewünscht hat dies etwas zeit)

2. Telefonische Reservierung

Erfolgt eine telefonische Reservierung – Vorvertrag –, so ist in der nachfolgenden Bestätigung des Bestellers ein Bestätigungsschreiben unter Kaufleuten zu sehen, das für den Vertrag grundsätzlich maßgeblich ist, sofern kein unverzüglicher Widerspruch erfolgt.

3. Bestellungen/Buchungen mit neuen Medien

Für Bestellungen/Buchungen mit E-Mail, Fax etc. gelten die Ziffern 1. und 2. entsprechend.

4. Informationspflicht des Bestellers

Der Besteller verpflichtet sich, das Beherbergungsunternehmen über Veränderungen der Buchungszahlen zu unterrichten.

5. Vergütung

5.1. Der Besteller zahlt die vereinbarte Vergütung, falls nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist, nach Rechnungsstellung durch das Beherbergungsunternehmen wie folgt): 75 % des Gesamtpreises bis 14 Tage vor Anreisetermin, sowie den Restbetrag bei Gruppenankunft im Hotel. 100 % des Gesamtpreises bei
Gruppenankunft oder -abfahrt.

5.2. Für den Fall der fehlenden Vereinbarung einer der vorstehenden Varianten erfolgt die Zahlung nach Eingang einer prüfbaren Rechnung des Beherbergungsunternehmens bei dem Besteller.

6. Namensliste, Zimmeraufteilung – Nachrichten

Der Besteller übersendet dem Beherbergungsunternehmen die Namensliste, sowie eine genaue
Zimmereinteilung bzw. die erforderlichen Nachrichten vereinbarungsgemäß bis 14 Tage vor Anreise.

7. Stornorecht

7.1. Der Besteller kann kostenlose Abbestellungen vornehmen

bis vier Wochen vor Ankunft für mehr als 50 % des Kontingents,
bis drei Wochen vor Ankunft für weniger als 50 % des Kontingents,
bis zur Ankunft für höchstens 10 % des Kontingents, sofern dies nicht für das
Beherbergungsunternehmen infolge der Gruppengröße oder besonderer Umstände unzumutbar ist.

7.2. Ausdrücklich können andere Absagekonditionen vereinbart werden.

7.3. Das Beherbergungsunternehmen ist verpflichtet, sich bei einer Erhöhung der vereinbarten Gästezahl um zusätzliche Zimmer zu bemühen.

7.4. Hat der Besteller dem Beherbergungsunternehmen eine Mindestteilnehmerzahl bei Vertragsschluss
mitgeteilt, so kann das Kontingent bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl bis sechs Wochen vor der
vereinbarten Gruppenankunft kostenlos zurückgegeben werden.

8. Unberechtigte Stornierungen

8.1. Liegen die Voraussetzungen für eine berechtigte teilweise oder vollständige Absage nicht vor, so ist das Beherbergungsunternehmen berechtigt, vom Besteller 40 % der vereinbarten Vergütung zu verlangen, sofern keine andere Verwertung der Zimmer erfolgen kann.

8.2. Erfolgt eine anderweitige Verwertung der Zimmer, so ist das Beherbergungsunternehmen verpflichtet,
entsprechende Erlöse von seiner Forderung nach Ziffer 7.1. zugunsten des Bestellers in Abzug zu bringen. Soweit dem Besteller Einnahmen aus Rücktritten seiner Gäste zufließen, sind diese neben der Pauschalierung nach Ziffer 7.1. zugunsten des Beherbergungsunternehmens zu 50 % mit zu berücksichtigen.

8.3. Der Besteller kann das Kontingent einvernehmlich mit dem Beherbergungsunternehmen weitergeben.
Hotel Magnetberg*** , Scheibenstraße 18, 76530 Baden-Baden
Telefon: 049 (0) 7221 364-0 Fax: 0049 (0) 7221 364-400
E-Mail: info@hotel-magnetberg.de, Homepage: www.hotel-magnetberg.de

9. Änderungen

9.1. Das Beherbergungsunternehmen ist nicht berechtigt, Änderungen in der Zimmervergabe oder auch der übrigen Konditionen (Programm, Veranstaltungsräume, Technik, Geräte etc.) ohne vorherige Einwilligung des Bestellers vorzunehmen.

9.2. Das Beherbergungsunternehmen ist verpflichtet, den Besteller über sämtliche Änderungen unverzüglich zu informieren.

10. Freistellung – Versicherungen

10.1. Das Beherbergungsunternehmen stellt den Besteller von allen Ansprüchen frei, die Gäste gegen den
Besteller insbesondere als Veranstalter nach dem Reisevertragsgesetz geltend machen, sofern das
Beherbergungsunternehmen vertragliche Vereinbarungen nicht erfüllt, mangelhafte Leistungen erbringt oder sonstige Störungen in der Sphäre des Beherbergungsunternehmens auftreten.

10.2. Das Beherbergungsunternehmen versichert, dass es eine gewerbsübliche
Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie für eingebrachte Sachen
abgeschlossen hat und dass diese Versicherung besteht.

11. Nichterfüllung – Gewährleistung

11.1. Bei Nichterfüllung, teilweiser Nichterfüllung oder mangelhaften Leistungen durch das
Beherbergungsunternehmen kann der Besteller mindern.

11.2. Besteht der Mangel bereits bei Vertragsschluss, so stehen dem Besteller Schadensersatzansprüche zu. Das gilt auch, wenn der Besteller den Mangel zu vertreten hat. Befindet sich das Beherbergungsunternehmen bei der Beseitigung eines Mangels, den das Beherbergungsunternehmen nicht zu vertreten hat, in Verzug, kann der Besteller Schadensersatz verlangen.

12. Kündigung

12.1. Der Besteller kann den Vertrag kündigen
a) bei Nichtgewährung des vertraglichen vereinbarten Gebrauchs nach Mängelanzeige und angemessener
Abhilfe-Frist oder ohne Abhilfe-Frist bei Vorliegen besonderen Interesses des Bestellers,
b) bei gesundheitsgefährdenden Verhältnissen oder erheblicher Gefährdung im Sicherheitsbereich – fristlos –,
c) bei Vorliegen eines wichtigen Grundes – fristlos – .

12.2. Schadensersatzansprüche des Bestellers bei schuldhafter Pflichtverletzung des
Beherbergungsunternehmens bleiben unberührt, soweit sich diese nicht aus Ziffer 10.2. ergeben.

13. Höhere Gewalt

13.1. Beherbergungsunternehmen und Besteller können den Beherbergungsvertrag, soweit keiner von ihnen die entsprechenden Umstände zu vertreten hat, wegen wichtigen Grundes kündigen, insbesondere in Fällen der erheblichen Gefährdung, Erschwerung oder Gefährdung durch höhere Gewalt wie z.B. Krieg, Unruhen, Epidemien, Witterungs- und Straßenverhältnissen oder Grenzschließungen und Unzumutbarkeit des Fahrtantritts und der Fortsetzung des Beherbergungsvertrages.

13.2. In diesen Fällen ist der Vertrag unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen anzupassen. Scheidet eine Anpassung aus, so steht den Parteien das Kündigungsrecht nach Ziffer 1. uneingeschränkt zu.

14. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

15. Gerichtstand

Gerichtsstand ist bei Kaufleuten der Sitz des Bestellers.

16. Nebenabreden, Änderungen

Sämtliche Abreden, Nebenabreden, Änderungen und Zusatzvereinbarungen sollen ausdrücklich schriftlich
vorgenommen werden.

17. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln lässt den Vertrag im Übrigen grundsätzlich unberührt.